Motorrad & Kraftrad4 Min. Lesezeit

Motorradkennzeichen & Leichtkraftrad-Schilder: Offizielle Maße (180×200 mm)

Welche Maße gelten für Krafträder (180×200 mm, 200×200 mm, 220×200 mm) und Leichtkrafträder (255×130 mm) und warum benötigen Motorräder keine Feinstaubplakette?

Veröffentlicht am Redaktion: Wunschkennzeichen24 / AM Autoschilder Express UG

1. Gesetzliche Maße für Motorradkennzeichen (§ 10 & Anlage 4 FZV)

Für Krafträder (Motorräder) schreibt Anlage 4 Abschnitt 2 Nr. 2a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein zweizeiliges Kraftradkennzeichen mit einer Höhe von 200 mm und einer Breite von 180 mm, 200 mm oder 220 mm vor. Für ein Motorrad wird gesetzlich immer genau 1 Kennzeichenschild (für das Fahrzeugheck) benötigt.

  • 180×200 mm: Beliebtestes kompaktes Standardmaß für bis zu 4 Zeichen in der unteren Zeile
  • 200×200 mm & 220×200 mm: Für längere Kombinationen oder Kombinationen mit Saisonzeitraum / E / H
  • 255×130 mm (bzw. 240×130 mm): Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen für Leichtkrafträder (125er) und landwirtschaftliche Zugmaschinen

2. Benötigen Motorräder eine grüne Feinstaubplakette?

Nein. Gemäß Anhang 3 zu § 2 Abs. 3 der 35. BImSchV (Kennzeichnungsverordnung) sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Motorräder, Roller, Leichtkrafträder und Quads) generell von der Umweltplaketten-Pflicht in deutschen Umweltzonen befreit.

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